Geht, wie so viele andere Beiträge zu dem Thema, mMn am Problem vorbei.
Klar soll der Erdogan klagen, ist doch auch grob verletzend für seine Persönlichkeitsrechte. Ist vollkommen in Ordnung. Hat er ja auch, nach dem normalen Paragraph und als Privatperson. Dazu kommt noch die selbstständige Ermittlung durch die Polizei in Mainz.
Also wieso wird dann überhaupt der PR Notfall vom Stapel gelassen und dieser unsägliche Paragraph bemüht?
Erdogan selbst hat allen Beteiligten den geschickten und mehr oder minder würdevollen Abgang erlaubt mit seiner nachträglichen Privatklage.
Und dann zu sagen, die Kanzlerin hat alles richtig gemacht, Argument "Rechtsstaat" und "Gewaltenteilung" ist völlig daneben. Was hat denn das eine mit dem anderen zu tun? Wenn überhaupt dann wäre Gewaltenteilung ein Argument gegen die Erlaubnis einer Klage nach 103...
Oder anders ausgedrückt:
Es hat seinen Grund warum der Justizminister dagegen war...
Zweimal hat die Alte sich in den letzten paar Jahren dazu herabgelassen das Maul noch während des "öffentlichen Diskurses" zu öffnen, beides mal war es totale Scheiße.
Was lernen wir? Einfach Fresse halten, dann klappts auch mit der Wiederwahl und der positiven Presse.