Bundespräsident gegen NPD Verbot
Am Nachmittag des 01. 04. 2012 wurde Bundespräsident Schmidt das ausgearbeitete und sowohl von Bundestag als auch Bundesrat bestätigte Gesetz zum Verbot der NPD vorgelegt, jedoch verweigerte der Präsident unter Berufung auf Art. 82 Abs. 1 Satz 1 GG die Unterschrift und somit die Ratifizierung des Gesetzes. "Ich sehe ein Verbot einer bestimmten Ideologie als im Gegensatz zum demokratischen Ursprungsgedanken stehend, der jedem Menschen die Freiheit gibt, für das zu kämpfen, was er für richtig hält. Die Entscheidung, inwiefern diese Idee dann für alle bindend wird, obliegt der demokratischen Wahl, welche von sich aus schon eine Kontrollinstanz ist, so dass weitere Gesetze und Einschränkungen lediglich die Glaubwürdigkeit unserer Demokratie und freiheitlichen Ordnung untergraben würden.", so der Bundespräsident.
"Natürlich schlägt mein Nazometer Alarm, wenn ich welche von der NPD sehe," so Präsident Schmidt, "aber bei mir schlagen ja auch die Leibwächter Alarm, wenn sich die Zeugen Jehovas mal wieder Schloss Belevue nähern, um mit mir über Gott zu reden. Und die will ja auch keiner verbieten. Dabei tragen die auch dauernd bestimmte Kreuze herum, und der Begründer ihrer Ideologie ist getötet worden, nachdem seine Ideen in Buchform veröffentlicht worden sind. Der eine war besonders schlimm, weil er das Leben seiner Anhänger bis ins kleinste Detail beherrschen wollte. Hitler war aber auch ziemlich übel."
Aus Protest über diese Äußerung hat Papst Benedikt XVI. seine Deutschlandreise abgesagt.