http://news.de.msn.com/politik/politik.aspx?cp-documentid=160203279
Die Umfrage dort ^^
Kann mich nicht zwischen Gernot & Gottschalk entscheiden =/
E:
Kann ein Amtsenthebungsverfahren eingeleitet werden?
Ja, das ist in Grundgesetz-Artikel 61 geregelt: «Der Bundestag oder der Bundesrat können den Bundespräsidenten wegen vorsätzlicher Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht anklagen», heißt es dort.
Für eine solche Klage gibt es eine extrem hohe verfassungsrechtliche Hürde: Mindestens ein Viertel der Mitglieder von Bundestag oder Bundesrat müssen den Antrag auf Anklageerhebung stellen. Diesem müssen anschließend zwei Drittel der Bundestags- oder Bundesratsmitglieder zustimmen. Stellen die Karlsruher Richter fest, «dass der Bundespräsident einer vorsätzlichen Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes schuldig ist», so kann ihn das Gericht «des Amtes für verlustig erklären».
Eine solche Präsidentenanklage gab es allerdings bislang noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.
Dann wirds solangsam mal Zeit dafür